Erziehungsbegleitung und Betreuungsformen

"Inmitten der Schwierigkeit liegt die Möglichkeit."
~ Albert Einstein

Hier handelt es sich um Erziehungsbegleitung und Betreuung im Sinn von § 27 -36 SGB VIII. Die Begleitung umfasst flexible und ambulante Betreuungsformen für Krisensituationen. Erweitert wird dies durch die Umstandspflege, das heißt konkretisierte Möglichkeiten den persönlichen Umständen entsprechend Hilfe zu halten.

Erziehungsbegleitung und weitere Betreuungsfomren sind nur per Antrag möglich und von der Mitwirkungspflicht abhängig.

Ziel ist es, die eigenen Stärken zu stabilisieren und zu erweitern. Methodenkompetenz wird gemeinsam erarbeitet und auf der Realitätsebene der Betroffenen installiert.

Dies kann durch das Jugendamt gewährleistet werden. Privat kann Erziehungsbegleitung und Betreuung auch als Hilfsmittel unter Einsatz privater Mittel genutzt werden.

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